Die Kosten eines Rechtsanwaltes richten sich grundsätzlich nach den
Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Statt der dort vorgeschriebenen
Gebühren können jedoch auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wobei wir im
Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen die für Sie günstigste Vorgehensweise erörtern werden.
Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Rechtsanwalt
aufzubringen, haben Sie Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe. Dabei werden die Kosten
der Beratung durch einen Rechtsanwalt von der Staatskasse übernommen, wenn Sie einen
entsprechenden Antrag stellen und diesen mit den erforderlichen Belegen, insbesondere
Einkommensnachweisen, bei Gericht oder bei uns einreichen. Ihr Eigenanteil, den Sie direkt
bei uns einzahlen, beträgt dann nur 10,00 EUR. Die entsprechenden Formulare
können bei
Justiz-NRW
-> Bürgerservice -> Formulare/Merkblätter -> Beratungshilfe
herunter geladen werden.
Sollte die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich werden, haben Sie unter
Umständen Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe. Den hierfür erforderlichen Antrag
reichen wir für Sie bei Gericht ein, sobald sie ihn ausgefüllt und mit den entsprechenden
Belegen versehen haben. Das entsprechende Formular erhalten Sie unter
Justiz-NRW -> Bürgerservice -> Formulare/Merkblätter -> Prozeßkostenhilfe.
Damit wir für Sie tätig werden können, ist in vielen Fällen zunächst die Erteilung einer
Vollmacht erforderlich. Soweit keine Gelegenheit besteht, diese in einem persönlichen Gespräch zu
unterzeichnen, können Sie unser Vollmachtsformular ausdrucken, unterzeichnen und uns dann per Post zuleiten.
Vollmachtsformular
In Fällen, bei denen es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen einer
Verletzung geht (Körperverletzung, Verkehrsunfall,etc.) ist regelmäßig die Einholung
ärztlicher Stellungnahmen erforderlich. Damit Ihre behandelnden Ärzte uns Auskunft geben
dürfen, bedarf es einer sogenannten Schweigepflichtentbindungserklärung. Das entsprechende
Formular erhalten Sie hier:
Schweigepflichtentbindungserklärung